Kinderschutzkonzept

1. Einleitung
Kinder haben das Recht auf Schutz, Förderung und Partizipation. Kinderpartykistl setzt sich für die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Kinder ein, die an unseren Veranstaltungen und Angeboten teilnehmen. Dieses Kinderschutzkonzept beschreibt unsere Prinzipien, Maßnahmen und Verhaltensregeln zur Sicherstellung eines geschützten und kindgerechten Umfelds.

2. Grundsätze unseres Kinderschutzes
Wir verpflichten uns, Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und sie vor jeglicher Form von Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch zu schützen. Unsere Grundsätze sind:

  • Kindeswohl hat oberste Priorität: Alle Entscheidungen und Maßnahmen orientieren sich am Wohl der Kinder.

  • Prävention und Sensibilisierung: Wir klären unsere Spielbegleiterinnen, Auftragnehmerinnen und Kooperationspartner*innen über Kinderschutz auf.

  • Null-Toleranz gegenüber Missbrauch und Gewalt: Jede Form von körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt wird nicht geduldet und hat Konsequenzen.

  • Partizipation von Kindern: Kinder sollen aktiv mitgestalten und ihre Meinung äußern können.

3. Verantwortung und Zuständigkeit

  • Alle Spielbegleiter*innen, Auftragnehmer*innen und Beteiligten sind verpflichtet, sich an dieses Kinderschutzkonzept zu halten.

  • Ein/e Kinderschutzbeauftragte/r wird benannt und dient als AnsprechpartnerIn für Verdachtsfälle und Fragen zum Kinderschutz.

  • Eltern und Erziehungsberechtigte werden über unsere Schutzmaßnahmen informiert.

4. Präventionsmaßnahmen

  • Schulung und Sensibilisierung: Alle Spielbegleiterinnen und Auftragnehmer*innen werden über Kinderschutz und angemessenes Verhalten geschult.

  • Sorgfältige Auswahl von Personal: Personen, die mit Kindern arbeiten, werden sorgfältig ausgewählt und auf ihre Eignung geprüft.

  • Verhaltenskodex: Alle Mitarbeitenden verpflichten sich zu einem respektvollen und grenzachtenden Umgang mit Kindern.

  • Sichere Räume: Veranstaltungen finden in geschützten und kindgerechten Umgebungen statt.

5. Umgang mit Verdachtsfällen
Sollte es Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls geben, werden folgende Schritte eingeleitet:

  1. Dokumentation der Beobachtung oder des Vorfalls.

  2. Meldung an die Kinderschutzbeauftragte oder eine verantwortliche Person.

  3. Klärung des Falls unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

  4. Kontaktaufnahme mit relevanten Stellen (z. B. Jugendamt), falls erforderlich.

6. Kommunikation mit Kindern und Eltern

  • Wir schaffen eine offene Kommunikationskultur, in der sich Kinder sicher fühlen, ihre Anliegen zu äußern.

  • Eltern werden aktiv über unsere Schutzmaßnahmen informiert und in relevante Prozesse einbezogen.

  • Beschwerden und Anregungen werden ernst genommen und bearbeitet.

7. Fortlaufende Überprüfung und Weiterentwicklung
Das Kinderschutzkonzept wird regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst, um neue Erkenntnisse und gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen.

8. Kontakt für Kinderschutz-Anliegen
Katharina Spindler
Katharina.Spindler@gmx.at

Stand: 13.2.2025